Der Paritätische Thüringen begrüßt den Verzicht auf Nachweis der Booster-Impfung bei zweifach Geimpften
Neudietendorf, 27.09.2022 | „Das war überfällig und mehr als notwendig. Gut, dass die Gesundheitsministerin diesen Schritt gegangen ist. Für die Pflege bedeutet das immerhin eine kleine Entlastung.“, erklärt Stefan Werner, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Thüringen.
Damit wird aus Sicht des Wohlfahrtsverband verhindert, dass sich weitere Pflegekräfte aus ihrem Beruf zurückziehen. „Von Anfang an war klar, dass dieses ganze Konstrukt fehlerhaft und nicht zielführend ist. Ohne eine allgemeine Impfplicht ist eine Teilimpfpflicht unlogisch und auch sinnlos. Die einzigen Effekte waren der Verlust von Arbeitskräften und, durch die ausufernde Bürokratie, eine Verschwendung von Arbeitszeit. Ohne die Aussetzung der Nachweispflicht der Booster-Impfung, wären die Pflegeeinrichtungen in ernsthafte Schwierigkeiten gekommen. Wir hoffen sehr, dass die Gesundheitsämter nun auch entsprechend des Erlasses handeln. Unklar ist allerdings, warum, Stand jetzt, die bereits eingeleiteten Maßnahmen wie z.B. Bußgeldverfahren weiterverfolgt werden.“ So Stefan Werner weiter.
Ebenso kritisiert der Paritätische Thüringen, dass der Erlass nicht für Pflegekräfte gilt, die ab dem 1. Oktober ihre Arbeit aufnehmen wollen. Das schränkt die Arbeit der Pflegeeinrichtungen weiter ein und kostet mit Blick auf das Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 1. Januar wertvolle Zeit.