Der Paritätische Thüringen begrüßt Verlängerung der Thüringer Coronahilfen
Neudietendorf, 02.07.2021| Die Verlängerung der Richtlinie für die Coronahilfen (das Thüringer-Corona-Pandemie-Hilfefondgesetz) über den 31. 06. 2021 bis zum 31. September 2021 war ein wichtiges Anliegen des Paritätischen Thüringen, denn es stellt sicher, dass die Vereine auch weiterhin die zusätzlichen, mit der Bewältigung der Pandemie, entstandenen Kosten erstattet bekommen. „Insofern begrüßen wir die Verlängerung und freuen uns auch, dass dieses Vorhaben schnell und rechtzeitig umgesetzt worden ist. Dadurch ist von den Vereinen Druck genommen und ein Stück Sicherheit geschaffen worden.“, erklärt Stefan Werner, der Landesgeschäftsführer des Paritätischen Thüringen.