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EU–weite Regeln für ärztliche Verschreibungen

Am 20. Dezember 2012 hat die Kommission gemeinsame Regeln verabschiedet, die ärztliche Verschreibungen mindestens erhalten müssen.

Damit Patienten, die eine Verschreibung in einem anderen Mitgliedstaat vorlegen, als das, in dem es ausgestellt worden ist sowie das ausgeschriebene Produkt und die ausschreibende Person identifiziert werden können, sind die einheitlichen Regeln bis zum 25. Oktober 2013 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Unnötige Wartezeiten, eine Unterbrechung der Behandlung und zusätzliche Kosten könne somit vermieden werden.    

 

Dies gilt etwa für chronisch kranke Menschen, die ins Ausland verreisen möchten, für Patienten in Grenzregionen oder in kleineren Mitgliedstaaten, die bei einer Verschreibung auf das Ausland angewiesen sind, und für Patienten mit einer seltenen Krankheit, die in einem anderen Land die besten Spezialisten finden können. So unterschiedlich, wie die Verschreibungen derzeit in der EU sind, würden schätzungsweise bei der Hälfte der Patienten die Verschreibungen in einem anderen Mitgliedstaat nicht anerkannt.

 

Die neuen Regeln für Verschreibungen werden in Form einer Durchführungsrichtlinie erlassen. Sie sehen einheitliche beschreibende Elemente vor, mit denen verschreibende Person, Patient und verschriebene Produkte festgestellt werden können. Es geht dabei jedoch nicht um Aussehen, Format oder Sprache der Verschreibung. Sie schließen auch nicht aus, dass die verschreibende Person nach örtlicher Gepflogenheit weitere Elemente hinzufügt. Die einheitlichen Elemente gelten nur für Auslandsverschreibungen, wenn der Patient eine solche verlangt, nicht für Verschreibungen, die im Land Verwendung finden (es sei denn, ein Mitgliedstaat entscheidet sich dafür).

 

Die im Rahmen der Richtlinie über eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zu errichtenden nationalen Kontaktstellen informieren Patienten über das Recht, sich eine Auslandsverschreibung für einen anderen Mitgliedstaat ausstellen lassen zu können und über die Elemente, die eine solche Verschreibung mindestens enthalten muss.

Quelle: www.eufs.eu

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Referentin für Gesundheit | Selbsthilfe | Suchthilfe | Psychiatrie

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