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Petition "Menschenrechtsverletzungen in Schwangerenbetreuung und Geburtshilfe"

Der Verein „Hebammen für Deutschland e.V.“ ruft das Europäische Parlament auf, die Praktiken der Schwangerenbetreuung und Geburtshilfe in allen Mitgliedstaaten kritisch zu hinterfragen.

Obwohl europäische Mütter die Schwangerenvorsorge, Geburtsbetreuung und Geburtshilfe in unterschiedlichen Systemen erleben, kämpfen sie in allen Mitgliedstaaten mit ähnlichen Schwierigkeiten. Medizinische Interventionen haben überhandgenommen und machen es zunehmend schwerer natürlich und ungestört zu gebären. Iatrogene, also durch ärztliche Behandlung verursachte Probleme bei der Geburt sind ein reales Problem in ganz Europa.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat im Jahr 2010 im Fall Anna Ternovszky gegen Ungarn entschieden, dass das Recht auf Privatsphäre das Recht die Umstände der eigenen Entbindung zu bestimmen mit einschließt. Viele europäische Mitgliedsstaaten haben jedoch Geburtsbetreuungssysteme, in denen die Autonomie und Entscheidungsfreiheit der Gebärenden kontinuierlich stark eingeschränkt und behindert werden.

Das Recht, außerhalb des Krankenhauses entbinden zu können, ist wichtig für alle Frauen, ob sie sich für eine Krankenhaus- oder Hausgeburt entscheiden. Der respektvolle Umgang mit Frauen, welche die Entbindung im Krankenhaus bevorzugen, ist nur dann gewährleistet, wenn sich die Frau zu jeder Zeit dagegen entscheiden kann und eine andere Betreuungsform wählen kann, selbst wenn sie diese Option nicht wahrnimmt. Empfehlungen von Fachkräften haben eine unterschiedliche Wirkung, je nachdem ob die Fachkraft davon ausgeht, dass die Frau sich frei dafür oder dagegen entscheiden kann den fachlichen Rat anzunehmen oder ob die Fachkraft der Überzeugung ist, dass die Klientin gerichtlich gezwungen werden kann, ihrem Rat zu folgen.

Hochwertige empirische Studien haben belegt, dass geplante Hausgeburten für gesunde Frauen genauso sicher sind, wie Entbindungen im Krankenhaus. In einigen europäischen Ländern ist die Hausgeburt, aufgrund der Richtlinien für die Betreuung innerhalb des Krankenhauses, die einzige Möglichkeit ohne unnötige pharmazeutische und operative Eingriffe zu gebären.

In vielen europäischen Mitgliedstaaten ist die Wahl einer Haugeburt jedoch erschwert. Tatsächlich ist es in einigen Ländern fast unmöglich, diese Art der Entbindung zu wählen und außerhalb einer medizinischen Einrichtung zu gebären.

Das Europäische Parlament wird dazu aufgerufen, die Frage der Menschenrechte bei der Geburt als Ausgangspunkt einer Analyse und Diskussion über die Situation der Schwangerenbetreuung und Geburtshilfe in all seinen Mitgliedstaaten zu nehmen.

Quelle: http://www.hebammenfuerdeutschland.de

Zur Online-Petition kommen Sie hier:

 

Kontakt

Ralf Schneider

Referent Behindertenhilfe | Sozialhilferecht

036202 26-224

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Dr. Rainer Krüger

Referent strategische Entgeltberatung

036202 26-141

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Regina Hartung

Referentin für Gesundheit | Selbsthilfe | Suchthilfe | Psychiatrie

036202 26-223

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