Neue Richtlinien zur Projektförderung für Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen
Der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stehen für 2023 bis zu 5 Millionen Euro für den
modelhaften "Flächendeckenden Ausbau zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen
Diskriminierung" zur Verfügung. Zum 15.12.2022 wurde eine neue Förderrichtlinie erlassen,
die bis zum 31.12.2027 gültig ist.
Ziel des Fördervorhabens ist es, einen Beitrag zum flächendeckenden Auf- und Ausbau, der
fachlichen Weiterentwicklung sowie der Vernetzung von zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen
der spezialisierten Antidiskriminierungsberatung zu leisten.
Für mehr Informationen: Richtlinie und Förderaufruf
21. Dezember 2022
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