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Datenschutz bei Frühen Hilfen

Vor dem Hintergrund bekannt gewordener tragisch verlaufener Fälle, in denen Kinder zu Tode kamen oder bleibende Schäden erlitten, wird einerseits die Notwendigkeit deutlich, im Einzelfall Informationen frühzeitiger an andere, zum Beispiel das Jugendamt, weiterzugeben. Andererseits meldet sich mit Blick auf die Vertrauensbeziehung zu den Adressatinnen bzw. Patienten gleichzeitig ein Unbehagen. Und tatsächlich werden Kinder nicht in jedem Fall und vor allem nicht allein durch Informationsübermittlung geschützt. Vorschneller Informationsaustausch kann im Gegenteil auch dazu führen, dass Familien sich zurückziehen und Hilfsangeboten verschließen, nicht mehr zum Arzt gehen, die Hebamme nicht mehr in die Wohnung lassen oder ihr Kind aus der Kindertagesstätte abmelden.

Die Folge dieser scheinbar widerstreitenden Anforderungen an den Informationsfluss in der Kooperation ist nicht selten eine intensiv empfundene Unsicherheit, wann und in welcher Weise die Weitergabe von Informationen sinnvoll ist, um Hilfe und Schutz für ein Kind zu ermöglichen. Seit 2012 beschreibt daher das Bundeskinderschutzgesetz für Berufsgeheimnisträger, die mit Kindern und Familien arbeiten, die Pflichten und Aufgaben bei Bekanntwerden von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohl-gefährdung sowie die Befugnisse zur Informationsweitergabe (§ 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz – KKG).

Die vorliegende Broschüre soll die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei Frühen Hilfen unterstützen und einen Beitrag zu ihrer Übersetzung in die Praxis leisten.

Denn das Recht erspart nicht etwa eine Schärfung der Fachlichkeit und genaue Überlegungen in jedem Einzelfall, sondern fordert vielmehr dazu auf. Was wäre schon die Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen als Fundament, wenn kein Haus darauf gebaut würde? Anders herum gilt jedoch auch: Wie haltbar wäre ein Haus ohne Fundament?

Das Wissen und die Reflexion der rechtlichen Basis steigert die Chancen, dass sich Kommunikation in der Vernetzung für das Kind und seine Familie hilfreich auswirkt.

Kontakt

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

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