private Haftpflichtversicherung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Der Jugendhilfereferent des Paritätischen Gesamtverbandes e. V., Norbert Struck, informiert aus aktuellem Anlass darüber,
dass für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eine private Haftpflichtversicherung notwendig ist. Da die einrichtungsbezogenen Haftpflichtversicherungen nicht die privaten Aktivitäten der Bewohner abdecken, brauchen diese einen eigenen Schutz. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung muss über den Vormund des Jugendlichen laufen, die Kosten sind vom öffentlichen Träger als Annexleistung nach § 39 SGB VIII zu übernehmen. In jedem Fall ist es sinnvoll, wenn sich Träger, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreuen, vergewissern, dass ein entsprechender Versicherungsschutz vorliegt.
Zum Thema finden Sie im Anhang einen Auszug aus einem Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe- und Familienrecht (DIJuF)