Neudietendorf, 24.06.2022 | Für den Paritätischen Thüringen ist die Abschaffung des § 219 StGB längst überfällig gewesen. Mit diesem Paragraphen wurde bisher Aufklärung zu einem medizinischen Eingriff kriminalisiert und verhindert.
„Ein wichtiger Schritt in Sachen sexuelle und reproduktive Rechte ist mit der Abschaffung des § 219 – dem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in dieser Woche getan. Fachgemäße Aufklärung und Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch, die auch z.B. über eine Website öffentlich zugänglich ist, ist nicht gleichzusetzen mit Werbung. Ärzte die Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen, gehören nicht an den Pranger gestellt. Dennoch die Versorgungsengpässe für Betroffene sind damit nicht behoben. Der Paritätische Thüringen setzt sich weiter für sichere Zugänge zu Schwangerschaftsabbrüchen ein.“, erklärt Julia Hohmann, Referentin für Frauen und Familien.
Gerade in der schwierigen Situation eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs sind medizinisch korrekt Informationen und Aufklärung über sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche wichtig.
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