Neudietendorf, 18. Juni 2020 | Der Paritätische Thüringen begrüßt die Änderung des Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes im Thüringer Landtag. Schulsozialarbeit wird vom Paritätischen Thüringen als ein wichtiger Bestandteil der Bildungslandschaft und vor allem für die Schüler*innen angesehen.
Der Landesgeschäftsführer des Paritätischen Thüringen, Stefan Werner, äußert sich zu der Verankerung einer Mindestförderung der Schulsozialarbeit in einer Gesamthöhe von mehr als 22 Millionen Euro an Landesmitteln: „Insbesondere für die Freien Träger, die in der Schulsozialarbeit aktiv sind, ist das ein gutes Signal.“ Die Inanspruchnahme von Schulsozialarbeit werde auch und gerade wegen Corona und dessen Auswirkungen zunehmen, heißt es beim Verband. Auch begrüßt der Paritätische Thüringen, dass die beschlossene Änderung des Kinder- und Jugend-hilfeausführungsgesetzes mehr Planungssicherheit in der Schulsozialarbeit und der überregionalen Jugendförderung bringe. Auch die Festschreibung der Jugend-förderplanung mit einer Mindestförderung von 3,8 Millionen Euro schaffe Sicherheit für die Arbeit der Freien Träger in der Jugendarbeit auf Landesebene.

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