Pflegeneuordnungsgesetz: Notwendige Reform – falsche Mittel
Paritätischer Thüringen lehnt Entwurf ab: Eigenanteile steigen, Rentenbeiträge für pflegende Angehörige werden gekürzt, Tarifbindung ausgesetzt: Dies wird für viele Träger das wirtschaftliche Aus bedeuten
Neudietendorf, 09.06.2026 | Über 6 Millionen Menschen sind heute pflegebedürftig, bis 2027 droht der Pflegeversicherung ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro. Eine Reform ist dringend notwendig – doch der vorliegende Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) verteilt die Lasten einseitig auf die Schwächsten: pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen und Pflegekräfte. Der Paritätische lehnt den Entwurf in seiner derzeitigen Form ab.
„Der vorliegende Referentenentwurf zum PNOG bedeutet für die Einrichtungen und Dienste einen massiven wirtschaftlichen Einschnitt. Im Zusammenhang mit der Aussetzung der Tariftreue werden die Träger ihre tariflich vereinbarten Personalkosten in den Verhandlungen nicht mehr vollständig refinanzieren können. Dies wird für viele das wirtschaftliche Aus bedeuten“, so Sandra Kick, Referentin für strategische Entgeltberatung & Pflege beim Paritätischen Thüringen.
Die gravierendsten Mängel
Tarifbindung in der Pflege wird befristet ausgesetzt.
Von 2027 bis 2029 wird die Tariftreueregelung ausgesetzt. Das gefährdet Arbeitsbedingungen, treibt Fachkräfte aus dem Beruf und gefährdet die Versorgungssicherheit – das Gegenteil dessen, was die Reform bezweckt.
Eigenanteile im Pflegeheim steigen weiter.
Wer heute neu ins Pflegeheim einzieht, zahlt bereits über 3.245 Euro monatlich aus eigener Tasche. Die geplante Verlängerung der Verweildauerstufen verschärft diese Situation: Den höchsten Zuschuss von 75 Prozent erhalten Bewohnerinnen und Bewohner künftig erst nach viereinhalb statt bisher drei Jahren.
Restriktivere Pflegebegutachtung gefährdet Versorgungssicherheit.
Die geplante Anpassung der Schwellenwerte erschwert den Zugang zu Pflegegraden erheblich – insbesondere in den Graden 1 bis 3. Für bereits eingestufte Personen gilt zwar Besitzstandsschutz; bei Neubegutachtungen greift jedoch das neue, restriktivere Recht. Davor warnen wir ausdrücklich: Höhere Zugangshürden dürfen nicht dazu führen, dass schutzbedürftige Menschen die Unterstützung verlieren, auf die sie angewiesen sind.
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige werden gekürzt.
Ab 2027 übernimmt die Pflegeversicherung nur noch 70 Prozent der bisherigen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige – das trifft vor allem Frauen. Rund 7,1 Millionen Menschen pflegen in Deutschland einen Angehörigen, das entspricht jeder achten Person in der Bevölkerung. Sie sind der größte Pflegedienst des Landes. Ihre Rentenabsicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – und muss aus Steuermitteln finanziert werden.
Was jetzt gebraucht wird
Der Paritätische fordert vom Gesetzgeber grundlegende Korrekturen:
- Steuerfinanzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige statt Kürzung
- Freigabe des Pflegevorsorgefonds zur Stabilisierung der Pflegeversicherung
- Rückzahlung der Corona-Darlehen durch den Bund
- Erhalt der Tarifbindung – ohne Ausnahmen und ohne Befristung
- Solidarische Pflegevollversicherung als langfristige strukturelle Lösung
Was der Entwurf richtig macht
Einige Ansätze verdienen Anerkennung: Die jährliche Dynamisierung ab 2028 passt Pflegeleistungen erstmals regelmäßig an die Inflation an – für 2027 bleibt jedoch eine Lücke. Das neue Überbrückungsbudget für akute Pflegekrisen schließt eine reale Versorgungslücke. Die Digitalisierungsförderung von 1,6 Milliarden Euro setzt einen richtigen Impuls für Entbürokratisierung und Personalentlastung. Positiv sind auch die Ansätze zur Prävention und häuslichen Pflegebegleitung.
Dennoch gilt: Pflege muss bezahlbar, würdevoll und verlässlich bleiben – für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Menschen, die Pflege zum Beruf gemacht haben. „Die Versorgungsstrukturen insgesamt und das erreichte Tarifniveau sind mit diesem Gesetzesentwurf massiv gefährdet! Wichtige Meilensteine, die die Pflege in den letzten Jahren qualitativ massiv verbessert haben, gehen dadurch wieder verloren“, unterstreicht Stephan Panhans, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Thüringen. „Der Referentenentwurf des PNOG ist in seiner jetzigen Form nicht zustimmungsfähig. Wir fordern den Gesetzgeber auf, im weiteren parlamentarischen Verfahren grundlegende Korrekturen vorzunehmen.“

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