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SVR-Studie 2023: Prekäre Beschäftigung –prekäre Teilhabe - Ausländische Arbeitskräfte im deutschen Niedriglohnsektor

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration hat eine Studie zum Thema "Ausländische Arbeitskräfte im deutschen Niedriglohnsektor" durchfeführt. Hier die wichtigsten Erkenntnisse:

• Ausländische Arbeitskräfte sind im deutschen Niedriglohnsektor überrepräsentiert, besonders jene aus den neuen EU-Mitgliedsländern und aus Drittstaaten. Sie arbeiten oft unter prekären Bedingungen. Durch ihre sozioökonomische Position und ihren (kurzfristigen) Aufenthalt sind sie besonders verwundbar.

• Für die hier untersuchten prekär beschäftigten ausländischen Arbeitskräfte ist die Teilhabe in Deutschland rechtlich und faktisch eingeschränkt. Teilhabehürden sind sowohl eine Ursache als auch eine Folge prekärer Beschäftigung.

• Arbeits-, Sozial- und Aufenthaltsrecht bestimmen die Teilhabemöglichkeiten ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland. Dieser Rahmen ist unterschiedlich, je nachdem, wo die Beschäftigten herkommen, welche Formalqualifikation sie mitbringen und in welcher Form sie beschäftigt sind.

• Den Zugang zu verbrieften Rechten erschweren häufig faktische Hürden. Diese entstehen durch eine fehleranfällige behördlich-institutionelle Praxis und eingeschränkte Möglichkeiten des Zugangs zu Arbeitsgerichten und Interessenvertretungen. Außerdem umgehen Arbeitgebende geltendes Recht und Schutzbestimmungen für Arbeitskräfte zum Teil systematisch.

• Prekäre Beschäftigungsverhältnisse und Teilhabehürden verschärfen die Verwundbarkeit ausländischer Arbeitskräfte. Sie stehen einer gesamtgesellschaftlichen und selbstbestimmten Teilhabe in Deutschland entgegen.

Folgende Handlungsempfehlungen lassen sich aus der Studie ableiten:

• Informationsasymmetrie in Bezug auf Arbeitsrecht und gerichtliche Verfahren durch Beratung abbauen: Es müssen branchenspezifische Informationen zu arbeits-, aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen und zu Gerichtsverfahren wie auch Beratung in den Muttersprachen der ausländischen Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden. Um den unterschiedlichen Bedarfs-, Arbeits- und Lebenslagen der Beschäftigten gerecht zu werden, sollten die Potenziale aller verfügbaren Informations- und Beratungskanäle genutzt werden: offline, online, aufsuchend, telefonisch.
• Arbeitsgerichte von der Übermittlungspflicht ausnehmen
• Prozessstandschaft ermöglichen, um individuelle Rechte durchzusetzen
• Kollektiven Rechtsschutz durch ein Verbandsklagerecht prüfen
• Gewerkschaften stärker für ausländische Arbeitskräfte öffnen
• Betriebliche Mitbestimmung stärken

 

pdfHier finden Sie die gesamte Studie

Kontakt

Nicole Offhaus

Referentin Jugend(sozial)arbeit | Schule | Migration

036202 26-239

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