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Neue Richtlinien zur Projektförderung für Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen

 

Der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stehen für 2023 bis zu 5 Millionen Euro für den Antidiskriminierungsstelle Bund

modelhaften "Flächendeckenden Ausbau zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen

Diskriminierung" zur Verfügung. Zum 15.12.2022 wurde eine neue Förderrichtlinie erlassen,

die bis zum 31.12.2027 gültig ist.

 

Ziel des Fördervorhabens ist es, einen Beitrag zum flächendeckenden Auf- und Ausbau, der

fachlichen Weiterentwicklung sowie der Vernetzung von zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen

der spezialisierten Antidiskriminierungsberatung zu leisten.

 

Für mehr Informationen: Richtlinie und Förderaufruf

 

 

21. Dezember 2022

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