Am 16.05.2013 wurde zum siebten Mal der Europäische Tag der Patientenrechte begangen. Die Europäische Kommission möchte die EU-Bürger an diesem Tag auf die Rechte aufmerksam machen, auf die sie sich als Patient in jedem EU-Staat berufen können, wenn sie zum Beispiel im Urlaub krank werden oder sich für eine medizinische Behandlung im Ausland entscheiden. Ab Oktober dieses Jahres wird es außerdem nationale Kontaktstellen geben, die Patienten über ihre Rechte in Europa informieren.
Auf Reise innerhalb der EU können EU-Bürger schon jetzt einen Gesundheitsschutz auf hohem Niveau erwarten, unabhängig von ihrer finanziellen Situation oder ihrer Nationalität. Zu den vertraglich verankerten Prinzipien zählt zum Beispiel, dass reisende EU-Bürger mit der Europäischen Krankenversicherungskarte ein Recht haben, von einem örtlichen Arzt behandelt zu werden, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat unerwartet krank werden. Wenn sich EU-Bürger für eine medizinische Behandlung im Ausland entscheiden, werden ihnen die Kosten dafür unter bestimmten Voraussetzungen in ihrem Herkunftsland bis zu der Summe erstattet, die ihnen auch dort für dieselbe Behandlung zustehen würde. Zudem haben Patienten das Recht, von qualifiziertem Personal mit sicheren Geräten behandelt zu werden, welche die EU-Mindestanforderungen erfüllen. Sie haben auch einen Anspruch auf eine Kopie ihrer Krankenakte, um die Behandlung bei einem anderen Arzt fortzusetzen und können ihr Rezept in einem anderen EU-Mitgliedstaat einlösen.
Quelle: http://ec.europa.eu
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