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Eben mal nach Tschechien zum Zahnarzt, weil dort der Zahnersatz wesentlich günstiger ist? Oder im Spanien-Urlaub zum Gesundheitscheck, weil man nun endlich einmal dafür Zeit hat?
Eine neue EU-Richtlinie macht´s möglich. Seit dem 25.10.2013 haben Sie die Wahl, ob sie sich von einem Arzt im Inland oder in einem anderen europäischen Land behandeln lassen wollen. Die Kosten für die Behandlung muss die Krankenkasse bis zu der Höhe erstatten, die auch im Inland angefallen wäre. Die neuen Regeln gelten sowohl für privat Versicherte als auch für Kassenpatienten.
Die Richtlinie, die das ermöglicht, wurde im EU-Parlament schon vor knapp zwei Jahren verabschiedet. Aber wie immer braucht ein neues Gesetz ein wenig Zeit, bis es von allen Staaten der Europäischen Union umgesetzt wurde. Nun ist es soweit: In allen EU-Ländern gilt das gleiche Recht bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.
Demnach werden aber nur Sachleistungen erstattet, die auch im Inland erstattungsfähig sind - und dies höchstens bis zur Höhe der Vergütung im Inland. Eine Behandlung im Ausland kann sich für uns Deutsche daher gelegentlich lohnen, wenn zum Beispiel der Eigenanteil beim Zahnersatz recht hoch ist, die Kosten der Behandlung beim europäischen Nachbarn aber insgesamt viel niedriger. Die Erstattungsmodalitäten sind nun klar und einheitlich geregelt. Ein wunderbares Beispiel an gelungener und sinnvoller europäischer Gesetzgebung.
Endlich wächst Europa auch im Alltag zusammen! Die Zustimmung der Krankenkassen zu Behandlungen im europäischen Ausland müssen Sie in Zukunft übrigens nur noch in bestimmten Fällen einholen. Es wird aber empfohlen, sich mit der eigenen Kasse vorher in Verbindung zu setzen, um keine böse Überraschung zu erleben. Sich die genauen Kosten im Voraus ausrechnen zu lassen, kann sicher nicht schaden.
Die Vorschriften sehen außerdem vor, dass in jedem Mitgliedstaat eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet wird, die über die Rechte der Patienten auf gesundheitliche Versorgung in ganz Europa informiert. In Deutschland klärt unter anderem das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) über die Voraussetzungen und die Höhe der Kostenerstattung, Behandlungsmöglichkeiten, Leistungserbringer und Rechtsbehelfe auf.
Das ZEV hat eine Informationsbroschüre zu Patientenrechten herausgebracht.
Quelle: http://www.europaabgeordneter.de
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