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Ausführliche Darstellung der Gesetzesänderungen zum Rechtskreiswechsel Ukraine zum 1. Juni

Zu den am 1. Juni 2022 in Kraft getretenen Änderungen – insbesondere bezüglich des Rechtskreiswechsels für Menschen mit (beantragtem) vorübergehenden Schutz gibt es hier( pdf ) eine ausführliche Darstellung und Erläuterung der einzelnen Gesetzesänderungen

Diese betreffen jedoch nicht nur den viel zitierten „Rechtskreiswechsel“ für Geflüchtete aus der Ukraine, sondern eine Vielzahl von Änderungen in unterschiedlichen Gesetzen pdf, z. B. im

  • SGB II
  • SGB XII
  • AsylbLG
  • SGB IX
  • SGB V
  • BAföG
  • Familienleistungen im BKGG, EStG, BEEG, UhVorschG
  • AufenthG.

 

Kontakt

Manuel Ermer

Referent

036202 26-207

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Nicole Offhaus

Referentin Jugend(sozial)arbeit | Schule | Migration

036202 26-239

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