Ausführliche Darstellung der Gesetzesänderungen zum Rechtskreiswechsel Ukraine zum 1. Juni
Zu den am 1. Juni 2022 in Kraft getretenen Änderungen – insbesondere bezüglich des Rechtskreiswechsels für Menschen mit (beantragtem) vorübergehenden Schutz gibt es hier( ) eine ausführliche Darstellung und Erläuterung der einzelnen Gesetzesänderungen
Diese betreffen jedoch nicht nur den viel zitierten „Rechtskreiswechsel“ für Geflüchtete aus der Ukraine, sondern eine Vielzahl von Änderungen in unterschiedlichen Gesetzen , z. B. im
- SGB II
- SGB XII
- AsylbLG
- SGB IX
- SGB V
- BAföG
- Familienleistungen im BKGG, EStG, BEEG, UhVorschG
- AufenthG.