Weisung: zur Gewährung vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine
Vom Bundesinnenministerium gibt es die 3. Weisung zur Gewährung vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine (zu § 24 AufenthG) vom 5.9.2022. Die vorherigen Weisungen werden darin aktualisiert, insbesondere zu Drittstaatsangehörigen, zur Weiterwanderung in einen anderen EU-Staat, zum Ablauf von Passdokumenten und zur Wohnsitzregelung.