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Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den Mindeststandards von Babyklappen

In Deutschland existieren gegenwärtig etwa 90 Babyklappen. Obwohl es ihr Ziel ist, Leben zu retten, sind sie in vielfacher Hinsicht problematisch. Mutter und Kind können bei der unbegleiteten Geburt großen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sein, und nicht immer halten die Träger einer Babyklappe das erforderliche Mindestmaß an Qualität ein.
Zum Schutz von Mutter und Kind und zur ausnahmslosen Sicherstellung des staatlichen Wächteramtes sollten daher nur solche Babyklappen geduldet werden, deren Betreiber unverzichtbare Mindestanforderungen einhalten.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Deutschen Verein gebeten, Empfehlungen für die Umsetzung von Mindeststandards bei der Nutzung von Babyklappen zu entwickeln. Diese Mindeststandards beziehen sich sowohl auf die allgemeine Ausstattung von Babyklappen als auch auf die einzuhaltenden Verfahrensabläufe. Sie sollen dazu beitragen, die mit diesem Angebot verbundenen Risiken für Mutter und Kind zu verringern und die Transparenz der relevanten Entscheidungen, Verfahren und Kooperationsbeziehungen zu sichern.

Zu den formulierten Mindeststandards gehört, dass die Träger von Babyklappen vorrangig die Inanspruchnahme anonymer Beratung bewerben. Wenn Schwangere und Mütter in ihrer Not entsprechende Hilfen annehmen, können sie in engem Kontakt mit
Schwangerschaftsberatungsstellen alternative Lösungswege zur Abgabe ihres Kindes in der Babyklappe suchen. Darüber hinaus muss die Erstversorgung des Kindes in einer Klinik erfolgen. Auch die Anzeige des Kindes gegenüber der zuständigen Gemeinde-behörde sowie dem örtlich zuständigen Jugendamt unmittelbar nach seinem Auffinden in einer Babyklappe gehört zu den elementaren Mindeststandards, die bei der Nutzung von Babyklappen gewahrt werden müssen. Die vorliegenden Empfehlungen richten sich an die Träger von Babyklappen, die örtlich zuständigen Jugendämter und die beteiligten Kliniken, an Schwangerschaftsberatungs- und Adoptions-vermittlungsstellen sowie an Vormünder. Sie können von den Behörden und Ländern zudem als Leitlinie zur Gestaltung und Prüfung der bestehenden Babyklappen genutzt werden.

 

Die Empfehlungen, das Anschreiben sowie die Zusammenfassung des Deutschen Vereins finden Sie in den Anlagen.

 

Kontakt

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

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