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18 Pilotprojekte zeigen Erfolge der Jugendgarantie

Die Europäische Kommission beriet am 09.09.2014 mit den Koordinatoren von 18 Pilotprojekten über ihre Erfahrungen mit der Umsetzung der Jugendgarantie.

Die Projekte wurden zwischen August und Dezember 2013 in Irland, Italien, Litauen, Polen, Rumänien, Spanien und dem Vereinigten Königreich durchgeführt. Ziel der Projekte ist es, die Mitgliedstaaten mit praktischen Erfahrungen bei ihren jeweiligen nationalen Jugendgarantie-Programmen zu unterstützen. Dafür stehen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zur Verfügung.

Im Mai 2014 waren 5,2 Millionen Menschen unter 25 Jahren arbeitslos, insgesamt 7,5 Millionen waren ohne Arbeit und Ausbildung. Mit der Jugendgarantie sollen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass junge Menschen innerhalb von vier Monaten nach Verlassen der Schule oder nach Verlust des Arbeitsplatzes entweder eine Stelle finden, die ihrer Ausbildung, ihren Qualifikationen und Erfahrungen entspricht, oder dass sie die Qualifikationen und Erfahrungen erwerben können, die für eine künftige Anstellung erforderlich sind. Alle 28 Mitgliedstaaten haben Umsetzungspläne für die Jugendgarantie vorgelegt und sind dabei, ihre Jugendgarantie-Programme aufzustellen.

Die wichtigste EU-Finanzierungsquelle für die Projekte der Jugendgarantie ist der Europäische Sozialfonds (ESF), aus dem den Mitgliedstaaten im Zeitraum 2014-2020 jedes Jahr mehr als 10 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Der ESF gehört zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, für deren Nutzung die Kommission Partnerschaftsvereinbarungen mit den Mitgliedsländern abschließt. Bisher wurden mit 16 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Vereinbarungen geschlossen. Die Partnerschaftsvereinbarungen der übrigen Mitgliedstaaten werden derzeit von der Kommission geprüft.

Zur Aufstockung der EU-Finanzhilfen für die Regionen, die am stärksten unter Arbeitslosigkeit junger Menschen leiden, wurde die mit 6 Mrd. Euro ausgestattete Beschäftigungsinitiative für junge Menschen eingerichtet. Sie soll die Regionen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit über 25% liegt, bei der Umsetzung der Jugendgarantie unterstützen. Für diese Initiative werden 3 Mrd. Euro aus einer spezifischen, neuen (für den Zeitraum 2014-2015 vorgezogenen) EU-Haushaltslinie für Jugendarbeitslosigkeit bereitgestellt und mit mindestens 3 Mrd. Euro aus den ESF-Zuweisungen der Mitgliedstaaten ergänzt.

Quelle: http://ec.europa.eu

 

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