Bei Jugendgarantie im Rückstand
Nach Angaben der Europäischen Kommission vom 15. Januar 2014 haben 17 Mitgliedstaaten ihre endgültigen Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie der Kommission vorgelegt.
Nach der Jugendgarantie sollen arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren einen Anspruch auf Arbeit oder einen Ausbildungsplatz innerhalb von vier Monaten haben. Seit dem 1. Januar 2014 soll es hierfür Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geben. Unter diesen 17 Mitgliedstaaten sind alle sog. Programmländer mit einer sehr hohen Jugendarbeitslosenquote (Griechenland, Zypern, Irland, Spanien und Portugal), aber auch Frankreich und Italien. Alle diese Länder erhalten besondere Zuweisungen aus dem ESF.
Von den acht Mitgliedstaaten, die keine Sonderzuweisungen erhalten (Deutschland, Österreich, Estland, Finnland, Dänemark, Luxemburg, Malta, Niederlande), hat noch keiner einen Plan vorgelegt.
Quelle: http://europa.eu
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