Fachliche und strukturelle Anforderungen des Paritätischen an das Angebot von Kindertagespflege in Großtagespflegestellen
Der frühkindliche Bildungsbereich hat in den letzten Jahren einen erheblichen Be-deutungszuwachs erfahren. Längst ist die Kindertagesbetreuung neben der Familie ein zentraler Lebens- und Bildungsort für Kinder unter sechs Jahren. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gelten seit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz 2005 (TAG) als gleichrangige Angebote.
Vor dem Hintergrund der gestiegenen Bedeutung der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung, der gesetzlichen Anforderungen an die öffentlich geförderten Betreuungsangebote sowie deren Gleichrangigkeit, sind die quantitativen und quali-tativen Entwicklungen in der Kindertagespflege ebenso wie die in den Kindertageseinrichtungen fachlich zu begleiten. Mit dem vorliegenden Positionspapier setzt sich der Paritätische mit der Entstehung von Großtagespflegestellen als Angebot der Kindertagespflege kritisch auseinander und beschreibt zentrale fachliche Anforderungen.
Nach dem Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz darf eine Tagespflegeperson nicht mehr als fünf Kinder betreuuen. Der Zusammenschluss von Tagespflegepersonen und somit Großtagespflegestellen sind derzeit nicht möglich.
Beim Krippengipfel 2007 hatten sich Bund, Länder und Kommunen darauf verständigt bis August 2013 mindestens 750.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Von den neu zu schaffenden Plätzen sollten rund 30 Prozent in der Kindertagespflege entstehen. Am 1. März 2013 besuchten nach statistischen Angaben bundesweit 597.000 Kinder unter drei Jahren eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflege.
Unter einer Großtagespflegestelle wird der Zusammenschluss von Tagespflegepersonen verstanden, die mit ihren jeweils bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen anbieten.
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