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Fachtag "Rechtsanspruch auf Jugendarbeit" am 25.9.2014 in Magdeburg

Durch ein im Auftrag des Deutschen Bundesjugendringes (DBJR) 2013 erstelltes Rechtsgutachten wird klargestellt, dass Jugendarbeit und Jugendverbände einen Rechtsanspruch auf Förderung haben. Die Förderung von Jugendverbandsarbeit und Jugendarbeit nach SGB VIII gehört zu den unbedingten kommunalen Pflichtaufgaben! Es unterstreicht, welchen Verpflichtungscharakter das SGB VIII mit Blick auf die Förderung der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit hat.

Der Paritätische Sachsen – Anhalt e.V. möchte das Spannungsfeld zwischen alltagssprachlichem Irrglauben sogenannter „freiwilliger Leistungen“ und „kommunalen Pflichtaufgaben“ intensiv herausstellen und lädt zu einer Fachtagung, die sich mit dem Rechtsanspruch auf Jugendarbeit und Jugendverbandsförderung auseinandersetzt und den damit verbundenen Konsequenzen für öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe ein.

Datum: 25.09.2014
Zeit: 10.00 – 16.30 Uhr
Ort: „Familienhaus im Park“, 39116 Magdeburg, Hohepfortestraße 14,
Der Teilnehmerbeitrag beträgt 25 Euro und ist Vorort zu entrichten.

Den genauen Ablauf und das Tagungsprogramm finden Sie im Anhang.

Anmeldeschluss ist der 13.9.2014

Kontakt

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

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Steffen Richter

Stellv. Landesgeschäftsführer

036202 26-222

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Antje Koch

Referentin strategische Entgeltberatung | Mitgliederservice

036202 26-173

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Susann Steinbrück

Referentin strategische Entgeltberatung

036202 26-170

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