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Anpassung der Thüringer Schulordnung für die Helferberufe kann nur eine Zwischenlösung sein

Neudietendorf, 23.04.2024 | Die Anpassung der Thüringer Schulordnung für die Helferberufe in der Pflege ist ein wichtiger Teilschritt für die vollstationären Einrichtungen in einer Kaskade an Umsetzungsschritten, um die Vorgaben der seit 2023 bundesweit geltenden Personalbemessung sukzessive zu realisieren.
Gleichwohl werden die Einrichtungen nicht sofort jede potentielle ungelernte Pflegehilfskraft in den 200-Stunden-Kurs entsenden können; denn in dieser Zeit fehlen diese Menschen in der Pflege. Somit bewertet Der Paritätische Thüringen die Anpassung der Schulordnung lediglich als Übergangslösung, die geschaffen werden musste, da der Bundesgesetzgeber mit einem Vorschlag zur Umsetzung einer bundeseinheitlichen generalistischen Pflegeassistenzausbildung auf sich warten lässt.
Und auch hier ist der Thüringer Landesgesetzgeber gefordert, gegenüber BMFSFJ und BMG im Gesetzgebungsverfahren, welches für den Sommer angesetzt wird, unbürokratische Regelungen einzufordern, um ein durchlässiges Ausbildungssystem zu schaffen.
Ein unbürokratischer Wechsel von der Fachkraft- zur Assistenzausbildung, ist notwendig, um junge, interessierte Menschen in der Pflege zu halten, auch wenn die Anforderungen der Fachkraftausbildung sich als zu hoch erweisen.
Ein einheitlicher Rahmen in der Pflegeassistenzausbildung stellt eine gute Grundlage dar, um unbürokratische Wechsel zwischen den Ausbildungsgängen einheitlich zu ermöglichen. Zentral wird auch die Ausbildungsdauer sein, zudem sind entsprechende Voll- und Teilzeitmodelle mitzudenken. Als sachgerecht erachtet Der Paritätische Thüringen hier die Ausbildungsdauer für die Assistenzausbildung auf ein Jahr anzusetzen. Da die Assistenzausbildung eher praxisorientiert ist, können in Verbindung mit einem einheitlichen Rahmenlehrplan, die zentralen Inhalte angemessen vermittelt werden.

Es gilt aus Sicht des Paritätischen Thüringen, jegliche Ressourcen auf den Prüfstand zu stellen und unbürokratische Regelungen zu schaffen, um das so wichtige Personal in der Pflege zu akquirieren und den bestehenden Personalbestand zu entlasten. Die Arbeitsmarktreserven in der Pflege sind im gesamten Bundesgebiet bereits heute nicht mehr vorhanden. Der Freistaat Thüringen liegt auf Platz 12 von 16, wenn es um den Zuwachs an Beschäftigten geht. Im Jahr 2033 müssten 6.639 Beschäftigte in Thüringen ersetzt werden, um den Status Quo aufrechtzuerhalten. Weiterhin hält der Verband die Forderung aufrecht die starre Fachkraftquote in den vollstationären Einrichtungen zu liberalisieren. Auch hier gelten im Freistaat bislang nur Empfehlungen, die in einem modernen und bedarfsgerechten Wohn- und Teilhabegesetz ihren Niederschlag finden müssen.  

Quelle der Daten:

Pflegereport 2024. Die Baby-Boomer und die Zukunft der Pflege – Beruflich Pflegende im Fokus

Herausgeber: Andreas Storm, Vorsitzender des Vorstands der DAK-Gesundheit, DAK-Gesundheit

Autor: Prof. Dr. habil. Thomas Klie, AGP Sozialforschung

Illustration: Christian Kirchner

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