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Landtagswahlen 2024 - 1. September 2024

Am 1. September 2024 wählen die Bürger*innen im Freistaat Thüringen einen neuen Landtag. Mit Sorge beobachten wir die aktuelle politische und gesellschaftliche Situation und sehen unsere demokratischen Grundwerte, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in Gefahr.

Der Paritätische Thüringen steht für Offenheit, Vielfalt und Toleranz und seine 350 Mitgliedsorganisationen sind Garanten für die soziale Daseinsvorsorge und die soziale Infrastruktur in den Landkreisen und Kommunen. Die anstehende Landtagswahl wird entscheidend für die Zukunft in Thüringen sein. Deshalb hat der Paritätische Thüringen sozialpolitische Positionen für die kommende Legislaturperiode formuliert, welche die soziale Infrastruktur, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Teilhabe aller Menschen im Freistaat sichern sollen. Diese bilden die inhaltlichen Koordinaten des Paritätischen Thüringen für die Landtagswahl 2024:

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Landtagswahlen

1. Finanzierung der sozialen Arbeit

Unsere Mitglieder sind mit ihrer Arbeit und ihren Projekten essentiell wichtig für eine
solidarische Gesellschaft. Dies können sie aber nur leisten, wenn eine zuverlässige Finanzierung sichergestellt ist. Aufgrund der späten Verabschiedungen der Haushalte auf Landes- und Kommunalebene, aber auch immer geringer werdender Haushaltsmittel müssen viele Projekte und Träger um ihren Fortbestand fürchten. Dies wäre ein unwiederbringlicher Verlust, der die soziale Teilhabe und die Solidarität in unserer Gesellschaft beschädigen würde.

Die Träger von Projekten und Angeboten der sozialen Arbeit benötigen längere Projektlaufzeiten, damit eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung auch über Jahresgrenzen hinweg garantiert ist und die Projekte nachhaltiger wirken können.
2. Rechtsruck in Thüringen

Rechtsextreme und antidemokratische Tendenzen werden in Thüringen immer stärker. Das schwächt die Demokratie und gefährdet den sozialen Zusammenhalt.

Demokratieprojekte an Schulen sind ein wichtiger Baustein politischer Bildung. Diese brauchen jedoch verlässliche Rahmenbedingungen und nicht die Reduzierung von Projektmitteln.

Es braucht Diskussionsräume z.B. in Jugendclubs, um Erstwähler*innen in demokratische Abläufe noch stärker einzubeziehen, aber auch Jugendbegegnungen.

3. Ehrenamtsförderung und Engagementstrategie

Wir erleben einen Rückgang und oft auch Rückzug im gesellschaftlichen Miteinander. Bürgerschaftliches Engagement wird oft als „Kitt der Gesellschaft bezeichnet“ – aber dies kommt nicht von allein.

  • Wir setzen uns für kostenlosen ÖPNV für Ehrenamtliche, Steuervorteile und kostenlose Rechtsberatung für Vereinsangelegenheiten ein.
  • Bei fehlerhafter Satzungsänderung sollte Vereinen die Möglichkeit zur Änderung gegeben werden und nicht gleich der Gemeinnützigkeitsentzug erfolgen.
4. Entbürokratisierung im Verwaltungshandeln

Für den Paritätischen Thüringen sind die Entbürokratisierung im Zuwendungsrecht und der Bürokratieabbau wichtige Leitplanken für die Weiterentwicklung des Verwaltungshandelns.  Bürokratische Hürden müssen auf allen Ebenen abgebaut werden. Ziel ist mehr Wachstum und eine dauerhafte Entlastung der Mitglieder, der Verwaltung und der Bürger*innen. Unsere Mitgliedsorganisationen leiden inzwischen an einem Bürokratie-Burnout und benötigen dringend klare und einfache Strukturen sowie eine Einheitlichkeit im Verwaltungsvorgehen. Insbesondere in der Reformierung der Fördermittelinstrumente, -programme und -verordnungen sieht der Verband wesentliche Möglichkeiten, eine bereite Entlastung für alle Beteiligten zu erreichen.

 

Eine Umstellung auf digitale und barrierefreie Antrags-, Abrechnungs- und Mittelverwendungssysteme mit einheitlichen Formularen in einfacher Sprache sollte aus unserer Sicht handlungsleitend sein.

5. Pflege

Bekanntermaßen spitzt sich die Lage der pflegerischen Versorgung im Freistaat Thüringen weiter zu. Die Anzahl pflegebedürftiger Menschen wird weiter ansteigen. Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen ist zu konstatieren, dass insbesondere in ländlichen Regionen zunehmend Versorgungsengpässe entstehen.

Die Eigenanteile werden weiter stark steigen und damit auch die Quote der Empfänger von Hilfe zur Pflege, was zunehmend die Kommunen belastet.

 

Eine gute pflegerische Versorgung braucht valide Datengrundlagen und (auch) kommunale Steuerung. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Der Paritätische spricht sich für eine solidarische Pflegevollversicherung aus, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt – unabhängig davon, ob es sich um stationäre, teilstationäre oder ambulante Pflege handelt.

Leiharbeit muss stärker reguliert werden.

Das Land sollte die Investitionskosten übernehmen, damit kann der Eigenanteil sinken.

6. Gleichwertige Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen

Inklusion und Teilhabe für alle Menschen sind für den Paritätischen Thüringen nicht verhandelbar. In der Umsetzung für Menschen mit Behinderung kommt es aufgrund der sachlichen Zuständigkeit der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zu großen Unterschieden für die Menschen mit Behinderung zwischen den 22 Landkreisen und kreisfreien Städten.

 

Wir setzen uns für daher für einheitliche Standards in der Umsetzung der Eingliederungshilfe ein.

Es braucht einen umfänglichen, flächendeckenden Ausbau barrierefreier bzw. -armer Mobilität vor Ort.

Menschen mit Behinderung, aber auch alte und pflegebedürftige Menschen, brauchen barrierefreie – und v.a. bezahlbare Wohnungen.

7. Familien

Familienpolitik ist aus unserer Sicht eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe, die in alle Politikbereiche hineinwirkt.

Dafür müssen Strukturen und Unterstützungsleistungen auf Familienfreundlichkeit im Sinne eines vielfältigen Familienbegriffs überprüft werden.
Maßnahmen zur Umsetzung von Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und die Aufwertung von Care-Arbeit müssen mit den wirtschafts-, gesundheits- und infrastrukturpolitischen Bereich gemeinsam erarbeitet werden.
Träger und Kommunen benötigen Planungssicherheit in der Familienförderung.
Ein uneingeschränkter, barriere- und diskriminierungsfreier sowie wohnartnaher Zugang zu Information, Beratung und medizinischer Versorgung für schwangere Personen muss in Thüringen sichergestellt werden.
Schwangerschaftsberatungsstellen müssen weiter kostenlos zur Verfügung stehen. Sie müssen sicher und diskriminierungsfrei besucht werden können.
Für sexuelle Bildung in Schulen braucht es bessere Rahmenbedingungen. Die Art und Weise der Umsetzung darf nicht vom individuellen Engagement in den jeweiligen Schulen oder Klassen abhängen. Dies widerspricht dem Recht auf Bildung in diesem sensiblen Bereich. Der Unterricht muss unabhängig und wissenschaftsbasiert erfolgen.
Es braucht einen stärkeren Fokus auf (Beratungs-)Angebote für LGBTQIA+ - Personen und für Angehörige und Fachkräfte. In Thüringen braucht es flächendeckende Angebote, die sich explizit und positiv mit geschlechtlicher und sexueller Vielfalt auseinandersetzen. Es ist ein Querschnittsthema was stärker in die Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit verankert und thüringenweit ausgebaut werden muss.
8. Zeit und Räume für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche brauchen Orientierung und Freiräume für eine gesunde Entwicklung. Dies kann Schule nicht vollständig bieten und nicht alle Familien sind aus den unterschiedlichsten Gründen dazu in der Lage. Alle Kinder und Jugendliche müssen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Der Paritätische Thüringen setzt sich dafür ein, dass flächendeckend verlässliche wohnortnahe Räume außerhalb von Schule und Familie, wie z. B. Jugendtreffs, Jugendclubs und -zentren für Kinder und Jugendliche dauerhaft und kontinuierlich zur Verfügung stehen.

Uns ist wichtig, dass alle Kinder und Jugendlichen eine Chance auf Beteiligung bekommen, unabhängig von ihrem Alter und ihrem sozialen Hintergrund.

Der Paritätische Thüringen setzt sich dafür ein, dass alle Kinder und Jugendliche Zugang zu einem kostenlosen ÖPNV für Schule, Ausbildung, Studium und Freiwilligendienst (unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern) bekommen.

9. Bildung

Wir treten für Bildungsgerechtigkeit ein und dafür, dass alle Kinder und Jugendliche bestmöglich unterstützt werden. Und dies muss für alle Schulformen gelten. Sowohl das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als auch die Thüringer Verfassung garantieren das Recht auf Privatschulfreiheit. Dazu müssen die Overheadkosten von Freien Schulen stärker anerkannt werden und gleich viel Geld pro Schüler*innen wie an staatlichen Schulen zur Verfügung gestellt werden

 

Wir setzen uns für den Bestand freier Schulen in Thüringen als Ausdruck einer vielfältigen Bildungslandschaft mit hoher fachlicher Qualität ein.

Schulsozialarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit und -gerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen. Es braucht mehr Personalstellen an Thüringer Schulen, vor allem in so genannten Brennpunktschulen.

10. Hilfen zur Erziehung für junge Menschen

Im Bereich Hilfen zur Erziehung braucht es eine zukunftsfähige Struktur, um den wachsenden Bedarfen gerecht zu werden.

 

Um den Bedarfslagen der jungen Menschen und dem steigenden Bedarf an pädagogischen Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe effektiv begegnen zu können, müssen die Rahmenbedingungen im Arbeitsfeld weiterentwickelt werden. Dazu gehören u. a. Verhandlungen zu Leistungen, Qualität und Entgelten auf Augenhöhe, prospektive und auskömmliche Entgeltsätze und eine zeitnahe Weiterentwicklung des Thüringer Rahmenvertrages SGB VIII.

 

Mit Blick auf die angespannte Fachkräftesituation setzt sich der Paritätische Thüringen dafür ein, die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zum/ zur staatlich anerkannten Erzieher*in auch in HzE-Einrichtungen zu implementieren.

11. Migration

Aufgrund der zahlreichen Fluchtgründe weltweit ist die Anzahl an unbegleiteten, minderjährigen Ausländer*innen auch in Thüringen sehr hoch. Die Jugendämter brauchen daher eine bessere Steuerungsfunktion. Ebenso muss der Fokus auf Integration, statt

Verwahrung von Flüchtlingen liegen. Das Grundgesetz und die Genfer Flüchtlingskonvention müssen der Maßstab des Handelns sein.

  • Wir setzen uns ein für die Umsetzung der gleichen fachlichen Standards zur Unterbringung von unbegleiteten, minderjährigen ausländischen Kindern & Jugendlichen im Vergleich zu deutschen Kindern & Jugendlichen im Hilfesystem. Jugendämter und Träger brauchen dafür Steuerungsmöglichkeiten.
  • Grundsätzlich fordern wir flächendeckend dezentrale Unterbringung von zugewanderten Menschen in Thüringer Kommunen, um durch die bestehenden Strukturen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und so Integration zu fördern.
  • Erstaufnahmeeinrichtungen sollen eine humanitäre Aufnahme und Identifizierung sowie eine angemessene Versorgung besonderer Schutzbedürftigkeit von Geflüchteten gewährleisten. Dies ist aktuell nicht immer gegeben. Auch braucht es die Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten in Erstaufnahmeeinrichtungen.
  • Es braucht klare Handlungsstrategien, um zugewanderten Menschen den Eintritt in den Thüringer Arbeitsmarkt zu erleichtern und so Fachkräftemangel zu begegnen.
  • Hierbei ist ein flächendeckendes, qualifiziertes Sprach- und Integrationskurskursangebot für alle zugewanderten Menschen sicherzustellen.
12. Gewaltschutz

Die Stärkung geschlechtersensibler Arbeit in Land und Kommunen ist unabdingbar für eine offene und gerechte Gesellschaft.

 

  • Wir setzen uns ein für die Aufwertung der Gleichstellungarbeit in Land und Kommunen mit Blick auf die Entwicklung einer gleichstellungspolitischen Strategie und die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten.
  • (Mit)betroffene Kinder von häuslicher Gewalt verdienen besondere Aufmerksamkeit. Modellprojekte für eine proaktive Kinder- und Jugendberatung in Fällen häuslicher Gewalt, wie z.B. „Sag’s weiter“ in Gera, müssen landesweit gefördert werden.
13. Schuldner-Verbraucherinsolvenzberatung

Die Schuldner-/Verbraucherinsolvenzberatungsstellen müssen jährlich um eine
auskömmliche Finanzierung bangen. Der gleichbleibende Haushaltsansatz führt bei steigenden Tarifen zu weiteren Kürzungen beim Personal und somit bei den Beratungsstunden.

 

  • Existentiell wichtige Beratungsangebote für Menschen in finanziellen Notlagen dürfen nicht zur Verhandlungsmasse bei Haushaltsaufstellungen gemacht werden.
  • Die Beratungsstrukturen der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen müssen landesweit gestärkt werden. Hierfür muss der Freistaat Thüringen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Eine Anpassung der Grundausstattung an Personal und Sachkosten und die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung ist notwendig, um dem steigenden Beratungsbedarf gerecht zu werden und eine Verringerung von Wartezeiten zu erreichen.
14. Suchtberatung

Suchtberatung ist Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge und sichert soziale Teilhabe und dient dem Gemeinwohl.

 

  • Wir setzen uns für die auskömmliche Finanzierung der Suchtberatungsstellen ein, damit Angebote und Projekte nicht eingeschränkt oder eingestellt werden müssen.

Kontakte

Frank Diehn

Layout | Design | Webauftritte

03677 461995

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Tina Manes

Mitarbeiterin Öffentlichkeitsarbeit

036202 26-121

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