Neudietendorf, 15.07.2020 | „Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshof zur paritätischen Besetzung der Wahllisten entbindet die Parteien nicht, alles für die Gleichstellung zu tun, schon im Hinblick auf das Grundgesetz, Artikel 2“, erklärt Landesgeschäftsführer Stefan Werner die Position des Paritätischen. Daher unterstützt der Verband weiter die Forderung des Landesfrauenrats Thüringen nach Parität auch im Parlament. Dass dies geht, beweist der Paritätische selbst mit der paritätischen Besetzung des Vorstandes.

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