Anlässlich des Inkrafttretens des Bürgergeldes Anfang Januar 2023 fordert ein breites Bündnis von 62 Organisationen, darunter auch der Paritätische, die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes!
Seit dem 1. Januar 2023 erhaltenmateriellbedürftige Menschen in Deutschland das sogenannte Bürgergeld. Das Bürgergeld tritt an die Stelle der bisherigen Hartz-IV-Leistungen. Geflüchtete wurden dabei allerdings nicht mitgedacht: Denn wie schon bei Hartz IV bleiben asylsuchende und geduldete Menschen auch vom Bürgergeld ausgeschlossen. Statt des regulären Sozialrechts erhalten Geflüchtete zum Leben lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – und damit weniger als das neue Bürgergeld, das laut Gesetz das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen soll. Aber die Menschenwürde kennt nicht zweierlei Maß. Weiterlesen | Aufruf zum Download
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Nicole Offhaus
Referentin Jugend(sozial)arbeit | Schule | Migration