Die Änderungen betreffen die Übernahme von Fahrtkosten zu stationsersetzenden Eingriffen und Fahrten zu Geriatrischen Institutsambulanzen. Die Richtlinie wurde am 22.12.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat somit am 23.12.2017 in Kraft. Weitere Informationen können auf der Homepage des G-BA unter folgendem Link entnommen werden: www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3081/
Kontakt
Ralf Schneider
Referent Behindertenhilfe | Sozialhilferecht
036202 26-224
Dr. Rainer Krüger
Referent strategische Entgeltberatung
036202 26-141
Regina Hartung
Referentin für Gesundheit | Selbsthilfe | Suchthilfe | Psychiatrie
036202 26-223