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Leistungsrechtsanpassungsgesetz: Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands

Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)

Mit dem Rechtskreiswechsel von aus der Ukraine geflüchteten Menschen soll der Kreis der Bezieher*innen von Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ausgeweitet werden. Der Paritätische Gesamtverband hat sich seit der Einführung gegen das sozialrechtliche Sonderregime des Asylbewerberleistungsgesetzes ausgesprochen. Mit seiner Vielzahl an Benachteiligungen – wie der Höhe der Leistungssätze, dem Sachleistungsprinzip oder einer deutlich eingeschränkten Gesundheitsversorgung – sorgt es für Armut und Leid bei Betroffenen und verhindert soziale Teilhabe und nachhaltige Integration.

Der Verband hat daher auch die damalige Entscheidung begrüßt, Geflüchtete aus der Ukraine von Beginn an in den Anwendungsbereich der regulären Sozialleistungssysteme aufzunehmen. Den Rechtskreiswechsel lehnt der Paritätische daher ab. Er fordert stattdessen die Aufnahme aller vom AsylbLG erfassten Personen in die regulären Systeme der sozialen Sicherung.

Kontakt

Nicole Offhaus

Referentin Jugend(sozial)arbeit | Schule | Migration

036202 26-239

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