Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde noch einmal geändert. Dabei sind jedoch neben einer Verlängerung der Frist für die visafreie Einreise bis zum 30.11.2022 Anpassungen vorgenommen worden, die zu einem grundsätzlich nur noch 90tägigen Aufenthaltsrecht ohne eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis führen. Hieraus ergeben sich einige wichtige Änderungen.
Die bisherige Fassung der Verordnung sieht eine visumfreie Einreise bis zum 31.08.2022 und einen bis dahin auch erlaubten Aufenthalt ohne eine bereits beantragte oder erteilte Aufenthaltserlaubnis vor. Dies gilt sowohl für Ukrainer*innen wie auch andere Ausländer, die zuvor in der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis gelebt haben. Die Verordnung wird nun mit Wirkung zum 01.09.2022 so umgestellt, dass für beide Gruppen grundsätzlich weiterhin eine visumfreie Einreise möglich ist, wenn man sich vor dem 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten hat. Nach dem jeweiligen Einreisedatum ist man dann jedoch nur noch grundsätzlich für 90 Tage vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Bisher galt dies unbegrenzt, gekoppelt an die Laufzeit der Verordnung, also bis 31.08. Gleichzeitig wird die Visumfreiheit ebenso wie die Befreiung von einem Aufenthaltstitel nunmehr grundsätzlich an die erstmalige Einreise gekoppelt. Dies bedeutet:
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