Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den zeitlichen Anwendungsbereich der steuerlichen Regelungen, die der Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge dienen, bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Durch die BMF-Schreiben vom 17. März 2022 und 7. Juni 2022 haben gemeinnützige Vereine Rechtssicherheit bei ihrem humanitären Engegement für Menschen, die durch den Krieg in der Ukraine geschädigt wurden, bekommen. Weiterlesen