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Vorläufige Einigung bei der Berufsanerkennungsrichtlinie zwischen dem Europäischen Parlament und der irischen Ratspräsidentschaft erzielt

Die vorläufige Einigung zur Berufsanerkennungsrichtlinie wird Ärzten, Krankenpflegern- und Schwestern, Architekten und anderen Berufsgruppen die Anerkennung beruflicher Qualifikationen im europäischen Ausland erleichtern.

Hinsichtlich der Anerkennung des Berufs der Krankenpflegerin und des Krankenpflegers werden künftig zwei Möglichkeiten bestehen: entweder eine 12-jährige allgemeine Schulbildung plus einer akademischen Ausbildung oder eine mindestens 10-jährige allgemeine Schulbildung plus einer berufsfachschulischen Ausbildung. In beiden Ausbildungsgängen müssen bestimmte Kernqualifikationen erworben werden. Diese Entscheidung ermöglicht Realschulabsolventen und Absolventinnen auch in Zukunft eine anerkannte Ausbildung zum Krankenpfleger oder zur Krankenpflegerin zu absolvieren, im Gegensatz zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag, der eine Mindestschulbildung von 12 Jahren vorsah.

Der Richtlinienentwurf würde die Mitgliedsstaaten und die Kommission dazu verpflichten, die Wünsche der Berufsverbände in Betracht zu ziehen, die die elektronische EU-Berufsqualifikationskarte für ihre Mitglieder annehmen. Diese vom entsprechenden Mitgliedsstaat ausgestellte Karte kann dann von den Arbeitnehmern als „Pass“ für berufliche Anerkennung genutzt werden.

Weiterhin soll der Anerkennungsprozess beschleunigt werden, auf Basis des derzeitigen Austauschsystems für elektronische Daten zwischen den Verwaltungen der Mitgliedsstaaten. Auch sollen Arbeitnehmer ihre Herkunftsländer auffordern können, die Anerkennung durchzusetzen, anstatt wie bisher diese im Aufnahmeland beantragen zu müssen. Wenn die Behörden in einem bestimmten Zeitrahmen nicht auf den Antrag reagieren, soll dies als implizierte Anerkennung der Qualifikation gehandhabt werden.

Die Richtlinie soll ebenfalls auf Praktika – bezahlt und unbezahlt - zutreffen, da diese einen festen Bestandteil der Berufserfahrung darstellen. Auch soll sie Fachkräfte im Gesundheitswesen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden oder gegen die eine Disziplinarstrafe verhängt wurde, daran hindern, ihren Beruf in einem anderen Mitgliedsstaat auszuüben. Alle EU-Länder sollen über solche Urteile oder Disziplinarmaßnahmen innerhalb von drei Tagen informiert werden.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter beim Rat und der Binnenmarktausschuss des Europaparlaments muss der vorläufigen Einigung nun formal zustimmen. Der Ausschuss wird voraussichtlich vor der Sommerpause abstimmen, die Plenarabstimmung soll im Oktober 2013 stattfinden.

Quelle: http://www.eufis.eu