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EU-weiter Schutz für Gewaltopfer

Opfer häuslicher Gewalt können bald auf einen europäischen Schutz zählen. Das Europäische Parlament hat am 22.05.2013 mit einer großen Mehrheit von 602 Stimmen für die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene gegenseitige Anerkennung zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen gestimmt.

Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz, begrüßte das Votum des Parlaments: "Opfer häuslicher Gewalt werden sich überall in der EU auf eine Schutzanordnung verlassen können, die in ihrem Herkunftsland erlassen wurde. Das ist ein greifbares Beispiel dafür, wie die EU dazu beiträgt, Opferrechte überall in Europa zu stärken", sagte Reding. "Man schätzt, dass jede fünfte Frau in Europa mindestens einmal im Leben Opfer von Gewalt wird. Leider wird den Frauen physische Gewalt meistens von ihnen Nahestehenden zugefügt, üblicherweise von ihren Partnern."

Im Mai 2011 hatte die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zum Opferschutz vorgeschlagen, um EU-weite Standards für die Gewährleistung von Rechten, Unterstützung und Schutz zu schaffen. Die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen ist ein Teil davon. Sie soll sicherstellen, dass sich Gewaltopfer (wie Opfer häuslicher Gewalt) auch dann auf eine Schutzanordnung gegen den Gewalttäter verlassen können, wenn sie in ein anderes EU-Land reisen oder dorthin umziehen.

Quelle: http://ec.europa.eu

 

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Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

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