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Gesetz zur vertraulichen Geburt auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch, den 13.03.2013) einen von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegten Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt beschlossen. Ziel einer vertraulichen Geburt ist es, die für Mütter und Kinder riskanten heimlichen Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen so unnötig wie nur möglich zu machen sowie Fälle zu verhindern, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden.

"Jeder Mensch mit Herz ist froh über jedes Kind, das durch eine Babyklappe gerettet wird. Wir müssen aber dringend schon viel früher verzweifelten Schwangeren ein Angebot machen, das ihnen und dem Kind wirksam und dauerhaft hilft", erklärt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Wir möchten werdende Mütter, die aus persönlichen Gründen Angst vor den Standards einer regulären, meldepflichtigen Geburt haben, durch das frühzeitige Angebot qualifizierter psychosozialer Beratung Auswege aus ihrer verzweifelten Lage aufzeigen und sie so rechtzeitig während der Schwangerschaft für eine vertrauliche Geburt gewinnen.
Unser Ziel ist es, dass sie ihr Kind trotz ihrer Sorgen in einem Krankenhaus zur Welt bringen - also unter bester medizinischer Betreuung statt heimlich und alleine unter höchst riskanten Umständen."

Momentan bewegen sich sowohl Babyklappen als auch anonyme Geburten in einer rechtlichen Grauzone. Deshalb hat sich die Bundesregierung entschlossen, erstmals ein legales Angebot der vertraulichen Geburt zu schaffen und dadurch aus der bestehenden gesetzlichen Grauzone herauszutreten. Es geht darum, durch eine gesetzliche Regelung, den medizinischen und rechtlichen Schutz von Babys und Müttern zu verbessern und auch anderen Beteiligten Rechtssicherheit zu verschaffen.

Zielgruppe sind Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen und vom regulären Hilfesystem derzeit nicht erreicht werden. Das Gesetz soll den Müttern für eine genügend lange Dauer die Anonymität der Daten garantieren, damit die Mütter tatsächlich Zutrauen in die Schutzsphäre der vertraulichen Geburt bekommen. Gleichzeitig hätten die betroffenen Kinder ab dem 16. Lebensjahr die Chance, ihre eigene Identität festzustellen. Zudem soll das Beratungs- und Hilfesystem für Schwangere ausgebaut werden.

"Unser Vorschlag sichert der Mutter lange genug die Anonymität ihrer Daten zu, um ihr Leben auch unter schwierigen Umständen neu zu sortieren. Gleichzeitig hätten die betroffenen Kinder schon ab der Geburt jemanden, der sich zuverlässig um sie kümmert, und ab einem gewissen Alter auch die Chance, ihre eigene Identität festzustellen", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.

Der Gesetzentwurf ist deshalb darauf ausgerichtet, eine echte Alternative zur anonymen Geburt und zu Babyklappen zu schaffen. Die Neuregelungen sollen zum 1. Mai 2014 in Kraft treten, damit die erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung getroffen werden können. Dazu gehören unter anderem die Qualifizierung von Beratungsfachkräften, die elektronische Umstellung beim Geburtenregister und die Einrichtung eines bundeszentralen Notrufs.

Quelle: Pressemitteilung BMFSFJ

Statement des Paritätischen:

Der Referentenentwurf versucht der bisher geduldeten Praxis der anonymen Kindesabgaben einen rechtlichen Rahmen zu geben. Die geplante Neuregelung der vertraulichen Geburt schafft Sicherheit für die Mütter und führt die längst überfällige Dokumentationspflicht ein.Der Paritätische befürwortet die gesetzliche Regelung, gibt aber zu bedenken, dass ein neueingeführtes Angebot sich erst etablieren muss. Aus diesem Grund ist es von großer Wichtigkeit, die Zielgruppe über dieses Angebot zu
informieren und die Zusammenarbeit mit Anbietern von anderen anonymen Kindesabgaben zu suchen. Neben dem Bestreben, Schwangere für die vertrauliche Geburt zu gewinnen
und ihnen ihre Anonymität zu garantieren, muss auch das Kindeswohl im Blick behalten werden. Zu einem gesunden undunbeschwerten Aufwachsen gehört auch die Kenntnis der eigenen Abstammung. Deshalb lehnt der Paritätische ein zeitlich unbegrenztes Widerspruchsrecht der Mutter ab.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Anhang

 

Kontakt

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

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