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Leistungsgerechter Anerkennungsbetrag in der Kindertagespflege

Wir möchten Sie informieren, dass in der „Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe“ ein Praxishinweis zum Urteil des OVG Münster hinsichtlich der Höhe des" leistungsgerechten Anerkennungsbetrags" für Kindertagespflegepersonen erschienen ist. In dieser Sache weist das OVG Münster daraufhin, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mangels gesetzlicher (landesrechtlicher) Vorgaben einen großen Gestaltungsspielraum bei der Bemessung des leistungsgerechten Anerkennungsbetrags für Kindertagespflegepersonen hat.
Detailliertere Informationen finden Sie im angehängten Dokument:

Kontakt

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Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

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Stellv. Landesgeschäftsführer

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Antje Koch

Referentin strategische Entgeltberatung | Mitgliederservice

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Susann Steinbrück

Referentin strategische Entgeltberatung

036202 26-170

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