Aus den Medien und auch Informationen des UNION Versicherungsdienstes war zu entnehmen, dass es gelegentlich Probleme mit der Gebäudeversicherung und der Inventarversicherung von Flüchtlingsunterkünften und Asylbewerberheimen gibt.
Hierzu möchte der Paritätische Gesamtverband einige ergänzende Hinweise geben.
Generell ist dem Sachversicherer eine Nutzungsänderung mitzuteilen. Dies gilt unabhängig von der künftigen Bewohnerschaft. Mitzuteilen ist beispielsweise auch die Änderung vom Altenwohnen zum Jugendwohnen. Der Versicherer hat dann das Recht, innerhalb von vier Wochen eine Prämienanpassung zu verlangen oder auch den Versicherungsvertrag aufzukündigen.
Vor dem Hintergrund von Brandanschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte ist die Versicherungswirtschaft nervös geworden. Sie sieht sich in der Regel auch nicht in der Lage, innerhalb von vier Wochen ein Risiko neu zu kalkulieren und greift deshalb vielfach zum zunächst einfachen Mittel der Vertragskündigung.
Der UNION Versicherungsdienst hält in dieser Frage engen Kontakt zur Versicherungswirtschaft im Sinne unserer Mitgliedsorganisationen. Bislang konnte der Versicherungsschutz regelmäßig aufrechterhalten werden. Wir empfehlen, bei Fragen oder Problemen den UNION Versicherungsdienst einzuschalten.
In diesem Zusammenhang sind weitergehende Fragestellungen aufgelaufen. Es wird befürchtet, dass ein Kindergarten seinen Versicherungsschutz verlieren könnte, wenn Flüchtlingskinder in den Kindergarten aufgenommen werden. Da es sich hier jedoch nicht um eine Nutzungsänderung handelt, gibt es keine Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer und demzufolge auch kein Recht des Versicherers, den Versicherungsvertrag zu ändern oder zu beenden.
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