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Verwaltungsvorschrift des TMBWK zur Festsetzung des pauschalierten Betriebskostenanteils für Kindertageseinrichtungen 2013/2014

 

In der Verwaltungsvorschrift zur Festsetzung des pauschalierten Anteils an den Betriebskosten nach § 18 Abs. 6 und 10 ThürKitaG werden die monatlichen Pauschalzahlungen für das Kindergartenjahr 2013/2014 festgesetzt:


Kinderkrippe:                     Pauschale 2012/2013: 677 €, Pauschale 2013/2014: 750 €
Kindergartenplatz:              Pauschale 2012/2013: 355 €, Pauschale 2013/2014: 378 €
gemeinschaftlich geführte
Einrichtung:                       Pauschale 2012/2013: 379 €, Pauschale 2013/2014: 396 €

Anlage: Verwaltungsvorschrift vom 11.09.2013

                         

Kontakt

Antje Koch

Referentin strategische Entgeltberatung | Mitgliederservice

036202 26-173

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Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

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Steffen Richter

Stellv. Landesgeschäftsführer

036202 26-222

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Susann Steinbrück

Referentin strategische Entgeltberatung

036202 26-170

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