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365 Tage Nichts

Neudietendorf, 24.11.2022 | Ein Jahr ist wieder vergangen, in dem sich in Sachen Gewaltschutz nichts verändert hat. Nur die Zahl der Opfer ist beständig hoch. Laut Innenministerium werden in Thüringen jährlich zwischen 1780 und 2400 Frauen Opfer von Gewalt, in den letzten sieben Jahren sterben 49 Frauen durch Partnerschaftsgewalt.
Die von der Thüringer Gleichstellungsbeauftragten Gabi Ohler vorgestellte Internetseite (www.handle-jetzt.de), die die rund 80 Thüringer und bundesweite Beratungs- und Hilfsangebote für alle von Gewalt betroffenen Menschen auflistet, ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Zumindest sind die Angebote jetzt für von Gewalt Betroffene schneller auffindbar.
Diesem Schritt müssen aber noch weitere folgen. Denn bisher sind die Strukturen immer noch unterfinanziert und die Versorgung weist Lücken auf, mehr finanzielle Mittel und bessere Fördergrundlagen sind dringend geboten. Hier müssen der Landtag, das Sozialministerium, und auch die Landkreise und kreisfreien Städte dringend nachbessern.
Gewaltschutz darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern, die vom Gusto der Entscheidungsträger*innen abhängt.

Das Thema Gewaltschutz muss endlich seine Nischenstellung verlassen. Gewaltschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht das Problem einzelner Personen.

Wichtig ist, dass gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder unabhängig vom Wohnort umfassende Unterstützung erfahren sollten. Egal, wo sie in Thüringen wohnen, ob in der Stadt oder auf dem Land. Gewaltschutz darf keine Frage des Wohnortes, der Zuständigkeit oder von Landkreisgrenzen sein. Räumlicher Abstand ist für viele Betroffene der erste Schritt in ein neues, gewaltfreies Leben. Beratung und Unterstützung an einem anderen Ort als dem Heimatort fühlt sich für viele Frauen sicherer und tatsächlich anonym an. Hier braucht es dringend eine gesetzliche Grundlage.

Deutschland verpflichtete sich mit der Istanbul-Konvention u.a., „Frauen und Mädchen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen sowie einen umfassenden Rahmen sowie umfassende politische und sonstige Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung aller Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu entwerfen.“ Dazu gehört eine entsprechende Finanzierung von spezialisierten Beratungsangebote und Frauenhäuser, um das Hilfesystem abzusichern. Das bedeutet für Frauenhäuser, die Förderung von Personal und Sachkosten so gesetzlich zu verankern und auszugestalten, dass wir von einheitlichen Qualitätsstandards und Rahmenbedingungen sprechen können und Zugangsbarrieren, Personal und Platzmangel der Vergangenheit angehören. Für Fachberatungsstellen bedeutet das eine fallunabhängige Förderung der Institution als Ganzes mit all ihren Aufgaben – sowohl für die Unterstützung von Betroffenen und ihren Bezugspersonen, also auch für Präventions-, Fortbildungs-, Sensibilisierungs- und Netzwerkarbeit.

„Obwohl die Istanbul-Konvention inzwischen vollständig ratifiziert ist, passiert einfach zu wenig. Es gibt viel zu tun und die Herausforderungen werden nicht weniger. Es wäre gut, wenn wir in einem Jahr über echte Fortschritte reden könnten. Dazu bedarf es aber endlich neben den ernsthaften Willen der Politik auch sichtbare Vorschläge um gemeinsam mit den handelnden Akteuren in Verwaltung und Verbänden neue Fördergrundlagen für die Gewaltschutzeinrichtungen in Thüringen zu schaffen.“, erklärt Julia Hohmann, Referentin für Frauen und Familien beim Paritätischen Thüringen.

 

 

 

Illustration: Christian Kirchner

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