Europawahl - 9. Juni 2024
Am 9. Juni 2024 sind alle wahlberechtigten Unionsbürger*innen diesmal bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr in Deutschland zur Wahl der Abgeordneten für das Europäische Parlament aufgerufen. Dem Europäischen Parlament kommt die besondere Rolle zu, als demokratisch legitimiertes Korrektiv der anderen europäischen Institutionen (Kommission und Rat) zu wirken. In der Wahlperiode 2024 bis 2029 trägt das Europäische Parlament eine große Mitverantwortung für die weitere strategische Ausrichtung und die Zukunftsfähigkeit der EU. In diesem Zeitraum werden entscheidende Weichen gestellt. Der Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) reicht bis zum Jahr 2030. Die größte Herausforderung der EU, die Bewältigung des grünen und digitalen Wandels, ist mit Maßnahmen bis 2030 bzw. 2050 unterfüttert.
Der Paritätische ruft dazu auf, an der Europawahl teilzunehmen und sich aktiv dafür einzusetzen, den europäischen Einigungsprozess fortzusetzen und daran mitwirken, Europa über Grenzen hinweg offen, sozial und ökologisch nachhaltig zu gestalten.
Denn die Europäische Union ist nicht nur Garant unseres Wohlstandes bei den vor uns liegenden Aufgaben, dir nur multinational gelöst werden können. Die Europäische Union ist vor allem auch der Friedensgarant in Europa.
Hier finden Sie die Forderungen des Paritätischen.
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Europawahl
Als ein zentraler Akteur in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit ist die EU mehr denn je gefragt, die Auswirkungen der eigenen Politik auf andere Länder zu berücksichtigen. Eine umfassende europäische Politik zur Förderung der globalen Entwicklung, zur Sicherung der Lebensgrundlagen durch mehr Nachhaltigkeit und zur Herstellung von Chancengleichheit muss sich deshalb mit Klimaschutz und effizienter
Ressourcennutzung ebenso beschäftigen wie mit Handel, Steuern, und Ernährung oder mit Fragen der Migration. Der Auftrag der europäischen Politik endet nicht an den Grenzen der Europäischen Union, er geht darüber hinaus und schließt die Förderung von Frieden und Völkerverständigung sowie eine aktive Entwicklungspolitik ein.
Wir fordern:
Die EU muss ihren Beitrag dazu leisten, die 17 Ziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zu verwirklichen. Ungleichheit muss nicht nur innerhalb der Staaten, sondern auch zwischen den Staaten verringert werden. Die EU muss sich aktiv für Frieden durch internationale Kooperation und Verständigung einsetzen. Die Internationale Erklärung der Menschenrechte und die Pakte über bürgerliche und
politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte müssen gleichberechtigt als Verpflichtungen begriffen werden.
Ein offenes Europa muss Transparenz und Partizipation fördern, es muss aber auch persönliche Autonomie und den Schutz personenbezogener Daten sichern. Das gilt insbesondere unter Bedingungen der digitalen Transformation.
Wir fordern:
Der Paritätische fordert eine Stärkung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses als Vertretung der organisierten Zivilgesellschaft und eine stärkere Förderung europäischer Bürgerinitiativen. Die Förderung demokratischer Bildung muss deutlich ausgebaut werden. Beteiligungsmöglichkeiten müssen erweitert und verbessert werden. Eine Richtlinie zur Gründung grenzüberschreitend tätiger Vereine in Europa kann einen Beitrag zur Förderung der Demokratie und zur Stärkung der Zivilgesellschaft leisten, wenn sie den Vorrang gemeinnütziger Arbeit stärkt und Teilhabe über Grenzen fördert. Personenbezogene Daten, gerade Gesundheitsdaten, sind hoch sensibel und stehen daher unter einem besonderen Datenschutz. Es fehlt im Hinblick auf digitale Systeme an vielen Stellen klare gesetzliche Regelungen, die diesen Schutz gewährleisten. Wir fordern die Abgeordneten des EU-Parlaments deshalb dazu auf, klare Vorgaben und strenge Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei Gesundheitsdaten zu beschließen. Auch müssen die Abgeordneten gesetzlich sicherstellen, dass die
Datenhoheit eindeutig beim Patienten bzw. bei der Patientin liegt und diese unabhängig von den individuellen technischen Möglichkeiten gewährleistet ist und ausgeführt werden kann.
Mit dem „European Green Deal“ hat sich die Europäische Kommission ambitionierte klimapolitische Ziele gesetzt und ergreift mit dem „Fit-für-55“-Legislativpaket bereits erste Maßnahmen, um die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Doch nur eine konsequente europäische Nachhaltigkeitspolitik, die Klimaschutz als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anerkennt und ihn gleichzeitig
ambitioniert sowie sozial und gerecht gestaltet, kann die bestehenden und kommenden Herausforderungen bewältigen.
Wir fordern:
Das Pariser Klimaabkommen und die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) müssen konsequent umgesetzt werden.
Der European Green Deal kann nur als Social Green Deal gelingen. Alle klimapolitischen Maßnahmen sind in ihren Auswirkungen einer Folgeabschätzung unter besonderer Beachtung vulnerabler Gruppen zu unterziehen.
Förderprogramme zur Umsetzung des „European Green Deals“ müssen ausgebaut werden und Europäische Regelungen, die die ökologische Transformation unterstützen sollen, müssen einfach und unbürokratisch umgesetzt werden können. Um die Akzeptanz der Klimapolitik zu fördern, müssen politische Maßnahmen eine sichtbare soziale Dimension aufweisen. Dazu gehört auch die stärkere Berücksichtigung des Verursacherprinzips in der EU-Politik und die Reduzierung von Luxusemissionen. Nicht zuletzt bedarf es einer Schärfung des Bewusstseins für Klimaanpassung in der EU-Politik und beschleunigte Umsetzung von lebensrettenden Maßnahmen, insbesondere in der Vorbereitung auf Hochwasser und Hitzewellen. Der Klimasozial-Fonds ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er gehört aber eingebettet in ein Gesamtprogramm für vulnerable Gruppen in Europa, um ihre Resilienz gegenüber Energie- und CO2-Preissteigerungen zu stärken. Es geht nur ökosozial!
Austauschprogramme wie Erasmus+ bringen die EU direkt zu den Bürger*innen, bauen Vorurteile ab, tragen zu einem gegenseitigen Verständnis bei und sollten daher weiter ausgebaut werden. Eine gelebte Partnerschaft mit
zivilgesellschaftlichen, gemeinnützigen Organisationen ist dabei die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung europäischer Fördermittel und eine stärkere Akzeptanz der Förderprogramme. Die Partner müssen dabei konsequent eingebunden werden. Um soziale Innovationen, die oft gerade im gemeinnützigen Bereich der Selbsthilfe und des freiwilligen Engagements entstehen, zu fördern, braucht es zudem neue und zusätzliche Fördermöglichkeiten für innovative gemeinnützige Organisationen und Initiativen.
Wir fordern:
Bei den Verhandlungen für den neuen mehrjährigen EU-Finanzrahmen (MFR) für 2028 bis 2034 sollten die im Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) strategisch miteinander verknüpften Fonds des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) ausdrücklich von Kürzungen ausgenommen werden. Alle Programme sollten noch
stärker besonders benachteiligte Zielgruppen ansprechen. Die aktuellen Kofinanzierungssätze können durch gemeinnützige Projektträger ohne weitere nationale Finanzmittel kaum noch ausgeglichen werden. Der Paritätische fordert daher eine Erhöhung der aktuellen Kofinanzierungssätze insbesondere für die Arbeit mit besonders benachteiligten Zielgruppen. Der EU-Haushalt sollte weiterhin Projekte
in allen Regionen fördern, wobei die Förderintensität in den ärmeren Regionen der EU weiterhin höher sein muss. Der Paritätische regt erneut für die Zuteilung der EUMittel auf die Mitgliedsstaaten und Regionen an, neben dem BIP, auch soziale Indikatoren, wie die Aufnahme von geflüchteten Menschen oder die demografische Entwicklung, hinzu zu ziehen. Alle Förderprogramme der EU müssen in der nächsten Förderperiode weiter und von Grund auf vereinfacht werden Die in den Programmen formulierten Vorschriften müssen deutlich reduziert und unnötige Mehrfachprüfungen vermieden werden. Bewährte vereinfachte Kostenoptionen, wie z. B. auskömmliche Pauschalen und Standardeinheitskostensätze, sollten verstärkt genutzt werden. Gemeinnützige Dienste dürfen nicht länger durch einen eingeschränkten Zugang zu Förderprogrammen gegenüber gewinnorientierten Unternehmen benachteiligt werden.
Soziale Dienstleistungen sind von elementarer Bedeutung, im Alltag und in Notsituationen, in denen Menschen auf Unterstützung angewiesen sind. Soziale Dienstleistungen sind nach dem europäischen Sprachgebrauch Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI). Werteorientierte gemeinnützige Organisationen sind als tragendes Element der Sozialwirtschaft in Europa und der Zivilgesellschaft besonders bedeutsam. Diese besondere Rolle gemeinnütziger Organisationen muss anerkannt und gewährleistet werden.
Zivilgesellschaftliches Engagement ist für die Sicherung des sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union unerlässlich. Zivilgesellschaftliche und gemeinnützige Organisationen verdienen deshalb Unterstützung und Förderung.
Wir fordern:
Gemeinnützige soziale Dienstleistungen dürfen von der EU nicht wie beliebige Waren und Dienstleistungen behandelt werden. Sie unterliegen besonderen Qualitätsanforderungen und verdienen eine besondere Förderung. Gemeinnützige Dienstleistungen müssen Vorrang vor gewerblichen Unternehmen erhalten. Wirtschafts- und Freihandelsverträge dürfen in keinem Fall Möglichkeiten schaffen, soziale Errungenschaften zurückzunehmen oder sozialen Fortschritt zu behindern, im Gegenteil. Das europäische Recht muss die Vielfalt der Träger und Angebote achten und Transparenz fördern. In keinem Fall dürfen das europäische Recht oder auf dessen Grundlage geschaffene Freihandelsabkommen es ermöglichen, bestehende soziale Standards zu beseitigen oder zu umgehen. Wir fordern vom Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, bei allen wettbewerbs- und beihilferechtlichen Entscheidungen die besondere Rolle der gemeinnützigen Organisationen und Unternehmen der Wohlfahrtspflege zu berücksichtigen. Der wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Rahmen muss so gestaltet sein, dass sowohl die Erbringung von Dienstleistungen wie auch die sozialanwaltschaftliche Interessenvertretung der gemeinnützigen Anbieter respektiert und ermöglicht wird. Dazu gehört u. a. eine Erhöhung der als De-MinimisSchwellenwerte bezeichneten Geringfügigkeitsgrenzen, unterhalb derer öffentliche Fördermittel an Unternehmen nicht unter die bürokratischen Regelungen des Beihilferechts fallen, auf mindestens 800.000 Euro pro Jahr. Die Erbringung sozialer Dienstleistungen muss auf der Grundlage ihrer sozialstaatlichen Verfasstheiten und politischen Traditionen in ihrer Vielfalt garantiert werden.
Die Freizügigkeit der EU-Bürger*innen gehört seit jeher zu den Grundpfeilern der EU. Auch in Zukunft wird die Mobilität ein wichtiger Motor für das Zusammenwachsen der EU sein. Ein gemeinsamer Binnenmarkt und das Fortbestehen der EU als eine Wertegemeinschaft erfordert entsprechende Qualifikationen, Berufsanerkennungen und soziale Sicherheit.
Wir fordern:
Das Freizügigkeitsrecht aller EU-Bürger*innen darf nicht in Frage gestellt, die Freizügigkeit nicht auf Erwerbstätige reduziert werden. Der grenzüberschreitende soziale Schutz mobiler EU-Bürger*innen ist zu verbessern, unter anderem durch die Aufhebung der Sozialleistungsausschlüsse für EU-Bürger*innen mit dem Freizügigkeitsrecht zur Arbeitsuche. Angesichts des Fachkräftemangels in Deutschland, gerade im Gesundheits- und Pflegebereich, braucht es grenzüberschreitende Qualifizierungsoffensiven und die Förderung transnationaler Projekte, um den Fachkräftebedarf zu decken und Beschäftigungsmöglichkeiten für Bürger*innen aus Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit zu schaffen, ohne diesen Regionen selbst notwendige Fachkräfte zu entziehen.
An den Grenzen der Europäischen Union sterben täglich Menschen auf der Flucht nach Europa. Es braucht Europäische Solidarität, insbesondere auch für schutzsuchende Menschen. Ihnen Schutz und Zuflucht zu gewähren, ist eine gemeinsame Aufgabe und darf nicht an die Länder an den Außengrenzen oder gar an Drittstaaten abgeschoben werden. Europa braucht eine humane und aktive Flüchtlings- und Einwanderungspolitik.
Wir fordern:
Um das individuelle Recht auf Asyl zu gewährleisten, sind faire und rechtsstaatliche Verfahren zwingend notwendig. Legale Zuwanderungswege nach Europa müssen massiv ausgebaut werden. Die staatliche Seenotrettung muss ausgebaut und die Seenotrettungsinitiativen zivilgesellschaftlicher Organisationen müssen unterstützt und finanziell gefördert werden. Die Kommission als Hüterin der Verträge muss menschenrechtswidrigem Verhalten gegenüber Schutzsuchenden, wie z. B. PushBacks, entschieden gegenwirken und Verstöße ahnden. Migrant*innen benötigen einen adäquaten Rechtsanspruch auf ein soziokulturelles Existenzminimum nach den für die Bürger*innen der einzelnen Mitgliedsstaaten geltenden Mindeststandards.
Die Europäische Grundrechtecharta wie auch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verbürgt, dass die Europäische Union den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft anerkannt und achtet.
Wir fordern:
Die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Schaffung einer barrierefreien, inklusiven sozialen Infrastruktur müssen europaweit umgesetzt werden. Menschen mit Behinderungen müssen frei entscheiden können, wo und wie sie wohnen, lernen und arbeiten möchten – europaweit. Der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung und zu den Angeboten des öffentlichen Personenverkehrs darf nicht eingeschränkt bleiben. Barrierefreiheit muss konsequent ausgebaut werden, z.B. in den Bereichen Wohnen, Schulen, Arztpraxen, Unternehmen und Verkehr.
Die europäische Politik ist derzeit einseitig auf Einsparungen ausgerichtet. Die durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt festgeschriebenen Konvergenzkriterien des Maastrichter Vertrages von 1992 gelten bis heute. Sie wurden ab 2013 zusätzlich durch den Fiskalpakt ergänzt. Danach gilt unter anderem, dass der Schuldenstand unter 60 Prozent des BIP und das Haushaltsdefizit unter drei Prozent liegen muss.
Diese Regeln müssen grundlegend überarbeitet und den gewachsenen Herausforderungen angepasst werden. Investitionen in die soziale Infrastruktur, in ökologische Nachhaltigkeit, gut ausgestattete universale Gesundheits- und Sozialsysteme, Sicherheitssysteme und eine leistungsfähige öffentliche Daseinsvorsorge dürfen nicht durch solche Setzungen verhindert werden.
Wir fordern:
Wir fordern, dass die Fiskalregelungen überarbeitet und an die gewachsenen
Investitionsbedarfe angepasst werden. Dazu gehört insbesondere, Investitionen in
die ökosoziale Gestaltung von Immobilien und öffentlichen Versorgungsnetzen
leisten zu können. Für die gesamte Bevölkerung zugängliche, qualitativ hochwertige soziale Dienstleistungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Europäischen Sozialmodells. Dabei darf nicht die Rendite, sondern allein der Nutzen für den Menschen im Vordergrund stehen. Die besondere Bedeutung gemeinnütziger sozialer Dienste muss deshalb auch im Wettbewerbs- und Beihilfenrecht der Europäischen Union anerkannt und ihre Organisationen aktiv unterstützt werden.
Neben der europaweit auf hohem Niveau stagnierenden Einkommensungleichheit ist es die gewachsene Ungleichheit von Vermögen, die zu
einer massiven Umverteilung von Teilhabechancen zu Lasten breiter Bevölkerungsgruppen und zu Gunsten weniger Höchstvermögender führt.
Wir fordern:
Um spekulative Finanztransaktionen einzudämmen und einen Beitrag dazu zu leisten, die durch privates Gewinnstreben entstandenen Belastungen der öffentlichen Haushalte zu mildern, erwarten wir von den Abgeordneten des EP, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Europa zu unterstützen, Steuerdumping zu verhindern und Transparenz zu schaffen. Wirtschaftliche Ungleichgewichte in der EU müssen effektiver als bisher abgebaut und die wirtschaftspolitische Steuerung über das sogenannte „Europäische Semester“ gestärkt werden. Der Europäische Stabilitätsmechanismus ist zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) unter Kontrolle des Europäischen Parlaments auszubauen. Die europäische Wirtschafts- und Fiskalpolitik bedarf dringend der Ergänzung durch verbindliche soziale Mindeststandards für alle Menschen. Sie darf sich nicht in Beschäftigungspolitik erschöpfen.
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