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13. Schuldner-Verbraucherinsolvenzberatung
Beratungsangebote für Menschen in finanziellen Notlagen
Existentiell wichtige Beratungsangebote für Menschen in finanziellen Notlagen dürfen nicht zur Verhandlungsmasse bei Haushaltsaufstellungen gemacht werden.
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Stärkung der Schulden- und Insolvenzberatungsstellen und ihrer Zusammenarbeit
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Auch die Beratung zum Mieterschutz und die Schuldnerberatung wollen wir weiter fördern.
Stärkung von Beratungsstrukturen der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
Die Beratungsstrukturen der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungs-stellen müssen landesweit gestärkt werden. Hierfür muss der Freistaat Thüringen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Eine Anpassung der Grundausstattung an Personal und Sachkosten und die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung ist notwendig, um dem steigenden Beratungsbedarf gerecht zu werden und eine Verringerung von Wartezeiten zu erreichen.
Verbraucherberatung erhalten. Die institutionelle Förderung der Verbraucher- und Verbraucherinsolvenzberatung werden wir fortsetzen, um Verbrauchern weiter Zugang zur Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu bieten.
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Ausbau und Erhalt der flächendeckenden Beratung von Verbraucher*innen, Stärkung der Insolvenzberatung sowie der Zusammenarbeit mit der Verbraucher*innenberatung
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